Infos für Hauspaten

26.06.2019
Quereinstieg für Lehrer*innen ohne Masterabschluss/Anerkennung und Anpassungslehrgang für syrische Sekundarschullehrer*innen ohne pädagogisches Diplom
Liebe Lehrerinnen und Lehrer,

sie waren kürzlich oder vor einiger Zeit bei uns an der Universität Vechta in der Beratung für ausländische Lehrer*innen. Daher möchten wir über zwei wichtige Neuerungen bzw. Regelungen informieren:
 
1. Quereinstieg für Lehrer*innen ohne Masterabschluss

2. Anerkennung und Anpassungslehrgang für syrische Sekundarschullehrer*innen ohne pädagogisches Diplom

 
1. Gemäß den entsprechenden Merkblättern ist für den Quereinstieg (Bewerbung für potentiell unbefristete Stellen) normalerweise ein Masterabschluss notwendig.

Dies gilt jedoch nicht für ausländische Lehrer*innen mit Universitätsabschluss (z.B. Bachelor o.Ä.) und mit Lehrbefähigung im Heimatland. Diese können sich ebenfalls für den Quereinstieg bewerben, sobald die in einem Anerkennungsbescheid ggf. genannten Leistungen im Erstfach und in den Bildungswissenschaften absolviert wurden. Dies kann z.B. für Personen eine Option sein, die eigentlich gerne eine Ein-Fach-Anerkennung erhalten und damit arbeiten möchten. Hier kann der Quereinstieg eine Alternative sein, da eine Ein-Fach-Anerkennung in Niedersachsen aufgrund der Voraussetzungen kaum zu erlangen ist.

Vorteil: Es muss kein zweites Fach studiert werden.

Nachteil: Ein-Fach-Lehrkräfte verdienen weniger als Zwei-Fach-Lehrkräfte. Zudem muss ein Bedarf für Quereinsteiger*innen vorhanden sein.

2.  Bisher konnten Lehrer*innen für die Sekundarschule aus Syrien ohne pädagogisches Diplom keinen Anerkennungsantrag stellen und daher auch keinen Anpassungslehrgang absolvieren. Die zuständige Stelle (ZAB) hat jetzt die Bewertungsvorschläge geändert! Das heißt, auch Lehrer*innen ohne pädagogisches Diplom (mit Bachelorabschluss in einem Fach) dürfen nun einen Antrag auf Anerkennung stellen. Dies ist vor allem für Personen eine gute Option, die bereits als Lehrer*in gearbeitet haben (da anderenfalls – wenn keine Berufserfahrung vorliegt – möglicherweise so viele Inhalte nachgeholt werden müssten (zweites Fach, Bildungswissenschaften, berufspraktische Ausbildung), dass dies den Umfang eines Anpassungslehrgangs sprengen würde). Wir würden daher Lehrer*innen, die hiervon betroffen sind und die gerne in den Lehrerberuf zurückkehren möchten, raten, einen Antrag auf Anerkennung zu stellen. Ggf. unterstützen wir hierbei natürlich gerne.

Bei Rückfragen, Beratungsbedarf oder Interesse an einer individuellen Beratung melden Sie sich gerne.

Herzliche Grüße

Katrin Schumacher

Hinweis: Die Informationen wurden selbstverständlich sorgfältig recherchiert; etwaige Fehler (oder zukünftige Änderungen der Verfahrensweisen) können aber natürlich nicht ausgeschlossen werden.

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Dr. Katrin Schumacher
Ansprechpartnerin für Geflüchtete / contact person for refugees & "Back to School"-Programm International Office

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